Verpflichtung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Das Forschungsinstitut für Notfallmedizin und Gesundheit (FONOG) will mit seinen wissenschaftlichen Untersuchungen das Leiden kranker Menschen lindern oder sogar heilen. Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind deshalb unverzichtbare Voraussetzungen für die Forschung von FONOG. Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis wie die mangelnder Sorgfalt bei der Anwendung wissenschaftlicher Methoden oder bei der Dokumentation von Daten sowie schwere Fehlverhalten durch bewusste Fälschung und Betrug sind unvereinbar mit dem Wesen der Wissenschaft. Solche Verstöße würden zu einem unmittelbaren Schaden der kranken Menschen führen, die sich bereit erklärt haben, an den Untersuchungen von FONOG teilzunehmen. Die unten aufgeführten Normen guter wissenschaftlicher Praxis greifen die Empfehlungen und Regeln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (http://doi.org/10.1002/9783527679188.oth1) auf und sind verpflichtend für alle an den wissenschaftlichen Untersuchungen beteiligten Mitarbeiter von FONOG. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu ahnden, einzugrenzen und das Vertrauen von Öffentlichkeit und Gemeinschaft der Wissenschaftler in die wissenschaftlichen Untersuchungen von FONOG zu sichern.
Empfehlungen und Regeln für die wissenschaftlichen Untersuchungen
- Therapiestudien am Menschen werden der Ethikkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu Genehmigung vorgelegt.
2. Wissenschaftliche Maßgaben für die Gewinnung, Auswahl und Bearbeitung von Daten müssen genau beachtet werden; die zuverlässige Sicherung und Aufbewahrung der Primärdaten für 10 Jahre muss gewährleistet sein ; angewandten Verfahren und alle wichtigen Ergebnisse müssen eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert sein.
3. Offenheit für Zweifel auch an den eigenen Ergebnissen bzw. an den Ergebnissen der eigenen Gruppe muss von allen Mitarbeitern gefordert werden. Der Test eines wissenschaftlichen Ergebnisses kann seine Reproduzierbarkeit sein. Je überraschender, aber auch je erwünschter ein Ergebnis ist, desto wichtiger ist – soweit mit vertretbarem Aufwand möglich – die unabhängige Wiederholung des Weges zum Ergebnis in der Forschungsgruppe, bevor es nach außen weitergegeben wird.
4. Stillschweigende hypothetische Annahmen, eigene Interessen oder moralisch motiviertes Wunschdenken, mögliche Fehldeutungen in Folge der methodisch beschränkten Erfassbarkeit des Forschungsgegenstandes müssen einer systematischen Aufmerksamkeit unterzogen werden.
Empfehlungen und Regeln der Kollegialität und Kooperation
1. Die wissenschaftlichen Untersuchungen von Anderen dürfen nicht behindert werden
2. Die wissenschaftlichen Qualifikation von Nachwuchsforschern muss gefördert werden
3. Gegenüber Kritik und Zweifel von Kollegen und Mitarbeitern soll Offenheit herrschen.
Empfehlungen und Regeln für die Veröffentlichung von Ergebnissen
- Forschungsergebnisse sollen veröffentlicht werden insbesondere die mit öffentlichen Mitteln erzielten Forschungsergebnisse, um sie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
2. Publizierte Irrtümern sollen in angemessener Weise berichtigt werden
3. Auf faire Auswertung und Benennung der verwendeten Literatur muss geachtet werden
4. Redlichkeit in der Anerkennung der Beiträge von Mitarbeitern ist die Grundvorrausetzung erfolgreicher wissenschaftlicher Untersuchungen.
Empfehlungen und Regeln für Verfahren bei wissenschaftlichem Fehlverhalten
- Erfindung, Fälschung und Plagiat von Daten gelten als Fehlverhalten.
2. Beteiligte oder Betroffene sollen in einem fairen Verfahren von FONOG oder den Heimatuniversitäten gehört werden.
3. Je nach Schweregrad des Fehlverhaltens kann es zur Abmahnung oder zum Ausschluss aus den wissenschaftlichen Untersuchungsvorhaben kommen.
Prof. Dr. Roger Goody ( Max Planck für Molekulare Physiologie in Dortmund, Telefon:+49 (231) 133-2364, Fax:+49 (231) 133-2803, roger.goody@mpi-dortmund.mpg.de) ist als Ombudsmann für FONOG tätig.